🏡 Wohnsitzstatus: Warum er entscheidend ist
1. In der Schweiz gemeldet bleiben (empfohlen)
Du darfst das Fahrzeug mit CH-Kontrollschild legal im Ausland fahren
Keine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt im Ausland – gilt für Afrika und Europa
Fahrzeug bleibt regulär eingelöst und versichert
Gültigkeit von MFK, Versicherung und Verkehrssteuern muss bestehen
Eine C/o-Adresse bei Familie oder Freunden ist erlaubt
2. Abmeldung aus der Schweiz
Du verlierst das Recht, ein Fahrzeug mit CH-Kontrollschild zu führen
Kontrollschilder müssen sofort beim Strassenverkehrsamt abgegeben werden
Fahrzeug muss entweder:
abgemeldet (stillgelegt)
exportiert (Carnet de Passages, Zollformalitäten)
oder im Ausland neu zugelassen werden
📝 Voraussetzungen für legales Reisen mit CH-Nummer im Ausland
Wenn du in der Schweiz gemeldet bleibst:
✅ Gültige Fahrzeugzulassung (CH-Kontrollschild)
✅ Versicherungsschutz auch für Afrika/Europa (unbedingt mit Versicherung abklären!)
✅ Gültige MFK (nicht zwingend im Ausland, aber bei Rückkehr relevant)
✅ Verkehrssteuer bezahlt
🇪🇺 Besondere Anforderungen in Europa
In der EU reicht die Grüne Versicherungskarte meist aus (Deckung vorher prüfen)
Carnet de Passages ist nicht nötig
Internationale Fahrerlaubnis nur in wenigen Ländern außerhalb der EU notwendig
Zollformalitäten entfallen innerhalb des Schengenraums
🌍 Besondere Anforderungen in Afrika
In vielen afrikanischen Ländern wird ein Carnet de Passages verlangt
Die Grüne Versicherungskarte ist nur in wenigen afrikanischen Ländern gültig
Lokale Haftpflichtversicherung ("Comesa Yellow Card" oder bei Einreise kaufen)
Internationale Fahrerlaubnis empfohlen
Grenzübertritte oft mit Fahrzeugkontrolle und Zollformularen verbunden
📅 Empfehlung für Langzeitreisen (>6 Monate)
Wohnsitz nicht abmelden, um Rechtsstatus und CH-Nummer zu behalten
✉️ Der Versicherung die Reise schriftlich melden und Reisedauer bestätigen lassen
💳 Krankenversicherung beachten:
Bei Wohnsitz in der Schweiz bleibt KVG-Pflicht bestehen
Internationale Zusatzversicherung für Reisen empfehlenswert
Bei Abmeldung nur kündbar, wenn neue Versicherungspflicht im Ausland nachgewiesen wird
🚚 Bei Reisen in Afrika: Carnet de Passages beantragen (Touring Club Schweiz oder ACS). Dieses ersetzt auch die Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr (ZAVV), sofern es korrekt gestempelt und fristgerecht verwendet wird
🧾 Übersicht kantonale Praxis zur Verkehrssteuer bei vorübergehender Ausfuhr
Kanton Rückerstattung / Reduktion möglich? Voraussetzungen / Bemerkung
Zürich ✅ Ja Nachweis durch Kontrollschild-Hinterlegung oder Auslandnachweis
Bern ✅ Teilweise Muss schriftlich beantragt werden; nach Prüfung durch Amt
Aargau ✅ Ja Bei Deponierung anteilsmässige Rückerstattung möglich
Waadt (VD) ❌ Nein Keine Reduktion für Auslandsaufenthalt vorgesehen
St. Gallen ✅ Ja Antrag mit Nachweisen erforderlich
Tessin ❌ Nein Steuerpflicht bleibt unabhängig vom Standort des Fahrzeugs
📌 Hinweis: Diese Übersicht ist unverbindlich und kann sich ändern. Kontaktiere dein kantonales Strassenverkehrsamt für verbindliche Auskünfte.
Musterschreiben zur Beantragung der Rückerstattung im Kanton Bern
Hier das Muster Schreiben als PDF speichern
An das
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Postfach
3072 Ostermundigen
Betrifft: Antrag auf Rückerstattung der Verkehrssteuer aufgrund vorübergehender Ausfuhr des Fahrzeugs
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich die anteilsmässige Rückerstattung der Verkehrssteuer für das untenstehende Fahrzeug, welches sich im Rahmen einer mehrmonatigen Reise ins Ausland (Afrika/Europa) für einen längeren Zeitraum ausserhalb der Schweiz befindet.
Fahrzeugdaten:
Marke / Typ: [z. B. Ford Transit]Fahrgestell-Nr.: [XXX]
Kennzeichen: BE [Nummer]
Zugelassen auf: [Name, Adresse]
Reisezeitraum:Ausfuhrdatum: [TT.MM.JJJJ]
Voraussichtliche Wiedereinfuhr: [TT.MM.JJJJ]
Das Fahrzeug verbleibt im Besitz des Halters und wurde mit einem gültigen Carnet de Passages in ein Drittland eingeführt. Es wird während dieser Zeit nicht auf Schweizer Strassen verwendet.
Ich bitte Sie höflich, die Rückerstattungsmodalitäten zu prüfen und mir mitzuteilen, welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind (z. B. Kopie CPD, Stempel Nachweise, Versicherungsnachweis etc.).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Besten Dank für die Prüfung meines Anliegens.
Mit freundlichen Grüssen
[Unterschrift, Ort, Datum]
[Name, Telefonnummer, E-Mail]
🌍 Besondere Anforderungen in Afrika
🌐 Internationale Fahrzeugversicherung (Grenzversicherung) kann hier bestellt werden .
Mit dieser Versicherung haben wir gute Erfahrungen gemacht
Internationale Fahrzeugversicherung für Ihren PKW in AfrikaInformieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei uns über den optimalen Versicherungsschutz für Ihren PKW. Weitere wichtige Informationen rund um den Versicherungsschutz und die Kaskobedingungen entnehmen Sie bitte unseren Infoblättern im Versicherungsantrag.
Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug durch Afrika ist die normale Schweizer Haftpflichtversicherung meist nicht gültig. Die Grüne Karte wird in vielen afrikanischen Ländern nicht anerkannt. Deshalb ist der Abschluss einer internationalen Grenzversicherung („Border Insurance“) notwendig.
Diese Versicherung wird häufig direkt an der Grenze oder bei Versicherungsagenturen im jeweiligen Land verkauft.
Alternativ gibt es die „Comesa Yellow Card“, die in mehreren Ländern gültig ist (z. B. Kenia, Uganda, Sambia).
Die Deckung ist meist auf Haftpflicht beschränkt – für Kasko- oder Diebstahlschutz empfiehlt sich eine zusätzliche internationale Versicherung (z. B. TourInsure, HanseMerkur, Clements).
📌 Tipp: Informiere dich rechtzeitig, in welchen Ländern dein Fahrzeug versichert ist und schliesse nötige Policen bereits im Vorfeld ab.
Die Grüne Versicherungskarte ist nur in wenigen afrikanischen Ländern gültig
Lokale Haftpflichtversicherung ("Comesa Yellow Card" oder bei Einreise kaufen)
Internationale Fahrerlaubnis empfohlen
Grenzübertritte oft mit Fahrzeugkontrolle und Zollformularen verbunden
✅ Dokumente vorbereiten:
Fahrzeugausweis
Versicherungspolice + Grüne Karte
Internationale Fahrerlaubnis (für Nicht-EU-Länder)
Lebensbescheinigung für AHV (bei Rentnern)
⚠️ Was ist verboten
CH-Kontrollschild verwenden ohne Schweizer Wohnsitz ❌
Selbstgemachte Nummernschilder benutzen ❌
Fahrzeug im Ausland fahren, wenn es in der Schweiz abgemeldet ist ❌
Versicherung nicht über Auslandsaufenthalt informieren ❌
✅ Checkliste: Reisevorbereitung
Wohnsitz in der Schweiz beibehalten (C/o-Adresse)
☑ Fahrzeug eingelöst & versichert
☑ Versicherung über Reiseziel informiert
☑ Krankenversicherung angepasst/geklärt
☑ Carnet de Passages beantragt (für Afrika)
☑ Grüne Karte geprüft
☑ Internationale Fahrerlaubnis besorgt
☑ AHV & Pensionskasse informiert (bei Rentnern)
📌 Hinweis: Diese Zusammenstellung ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für spezielle Fälle empfiehlt sich die Konsultation eines Treuhänders oder einer kantonalen Behörde.